Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der/den Trainingsveranstaltung/en teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Der Unterzeichner erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Trainingsveranstaltung/en entstehen und zwar gegen:
den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen  Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und den eigenen Beifahrer, den eigenen Fahrer und eigene Helfer außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während des Motorradtrainings ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Er/sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird.
Fahrer/Beifahrer/gesetzliche/r Vertreter bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnis des für die Trainingsveranstaltung bestehenden Versicherungsschutzes.
Dieser Haftungsausschluss ist dauerhaft für alle Veranstaltung von MotoMonster gültig. Er kann vor jeder Veranstaltung widerrufen werden. Eine tatsächliche Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet einen Verzicht auf eben diesen Widerruf.

Schriftformerfordernis/Salvatorische

Klausel Ein Abweichen von vorgenannten Regelungen kann im Einzelfall nur schriftlich vereinbart werden; dies gilt
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Vertragsbedingungen zieht nicht die Gesamtunwirksamkeit nach sich.