Teilnahmebedingungen

PRÄAMBEL

Die nachfolgenden Klauseln regeln die Bedingungen der Teilnahme an den Veranstaltungen der Motomonster GmbH & Co KG (nachfolgend: Veranstalter).

I. Allgemein

Der Teilnehmer beherrscht die Bedienung des von ihm geführten Fahrzeugs und er steht bei Antritt nicht unter dem Einfluss von Alkohol ( 0,0 Promille) oder Substanzen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Das Motorrad ist für den konkreten Einsatz geeignet und in technisch einwandfreiem Zustand. Die Schallemission darf den vom Streckenbetreiber vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten .
Der Veranstalter hat das Hausrecht auf der Strecke; den Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Vor Beginn ist der explizite Haftungsverzicht (www.motomonster.de/dl/Haftungsverzicht-2014-small.pdf) zu unterzeichnen.
Zu Beginn der Veranstaltung erfolgt eine umfassende Einweisung aller Fahrer durch den Veranstalter; ohne Einweisung ist das Befahren der Strecke untersagt.
Teilnehmer die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ohne Anspruch auf Kostenerstattung von der Teilnahme ausgeschlossen.

II. Buchung

Die Buchung ist verbindlich mit Zugang der Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform (E-Mail).
Eine Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer ist bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 75%, bei Stornierung bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet. Bei kurzfristigerer Stornierung erfolgt keine Kostenerstattung.
Der Teilnehmer kann zur Vermeidung von Stornokosten einen Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall erstatten wir den vollen Buchungsbetrag abzüglich 25,- €.
Der Abschluss der Reiserücktrittsoption wird empfohlen.

Erfolgt eine Absage der Veranstaltung vor Beginn durch den Veranstalter, werden die gezahlten Teilnahmegebühren umgehend erstattet; ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch steht dem Teilnehmer nicht zu.
Wird die Veranstaltung abgebrochen, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit der Abbruch wegen eines nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grundes erfolgt.

Hinweis: Wenn Du ein Training gebucht hast erfährst Du aus der Dir zugesendeten Buchungsbestätigung bis wann und wohin Du das Training bezahlen musst. Unser Zahlungstermin ist in der Regel immer 3 Monate vor dem Training. Sollte Dein Geld bis dahin nicht eingegangen sein behalten wir es uns vor Deinen Platz an einen Teilnehmer der Warteliste zu vergeben.

III. Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden der Teilnehmer, die diese während der Veranstaltung gegebenenfalls erleiden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit dem Veranstalter (seinen Mitarbeitern) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm an der Strecke oder bei anderen Veranstaltungsteilnehmern verursachten Schäden selbst.

IV. Minderjährige

Eine Teilnahme von Minderjährigen ist grundsätzlich möglich, soweit bei Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt, diese die Buchung vornehmen und eine Begleitung zur Veranstaltung durch einen Sorgeberechtigten oder einen anderen bevollmächtigten Erwachsenen erfolgt. Vertragspartner ist der Personensorgeberechtigte.

V. Transponder

Wir stellen dem Teilnehmer einen Zeitnahmetransponder für die Dauer der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Falle der Zerstörung, des Verlustes oder der Nichtrückgabe MotoMonster den Wiederbeschaffungswert für den Transponder in Höhe von 500,00 EUR (inkl. MwSt. 19 %) zu ersetzen.
Im Falle der verzögerten Rückgabe verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Pauschale in Höhe von 10,- EUR (inkl. MwSt. 19 %) pro Tag (beginnend ab dem 7. Tag nach der Veranstaltung bis zum Tag des Eintreffens des Transponders bei uns).

Im Falle einer teilweisen Beschädigung verpflichtet sich der Teilnehmer dem Veranstalter die Reparaturkosten zu ersetzen.

VI. Sonstiges

Jegliche gewerbliche Tätigkeit am Rande der Veranstaltung ist untersagt; dies gilt insbesondere für Werbung oder Verkauf.
Die Abfallentsorgung hat entsprechend der auf der jeweiligen Strecke geltenden Regelungen zu erfolgen; bei Verstößen trägt der Teilnehmer die anfallenden Kosten.
Der Teilnehmer willigt in die teilweise Bild/Videoaufzeichnung der Veranstaltung ein; der Veranstalter darf das Bildmaterial zu eigenen Zwecken (Werbung) verwenden; soweit ein Teilnehmer konkret als Person erkennbar ist, kann er der Verwertung jederzeit widersprechen.

VII. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Ein Abweichen von vorgenannten Teilnahmebedingungen kann im Einzelfall nur schriftlich vereinbart werden; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Vertragsbedingungen zieht nicht die Gesamtunwirksamkeit nach sich.

HINWEISTEXT :

Die Veranstaltung richtet sich nicht nach den Regeln des öffentlichen Strassenverkehrs. Insbesondere
bestehen bei Sachschäden in der Regel keine Ersatzansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung anderer Teilnehmer.
Es wird empfohlen, eine – die Teilnahme an der Veranstaltung umfassende – Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.